english
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Wir liefern und empfangen Leistungen zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Abtretung der Rechte oder Forderungen ohne unsere Zustimmung ist ausgeschlossen.

2. Lieferumfang
Angebote sind freibleibend; mündliche, telefonische oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Soweit keine gegenseitigen schriftlichen Vertragserklärungen vorliegen, ist für den Umfang unserer vertraglichen Verpflichtung unsere Auftragsbestätigung die ausschließliche Grundlage. Entstehen nachträglich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und nach fruchtloser Aufforderung hierzu vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferfrist
Lieferfristen sind unverbindlich; Teillieferungen sind zulässig. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen, die jedoch weitere 6 Wochen nicht unterschreitet. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erst ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt muss jedoch unverzüglich und schriftlich erfolgen. Geht innerhalb von weiteren zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist keine Erklärung ein, so darf dies von uns dahingehend gewertet werden, dass der Besteller auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

4. Versendung,
Gefahrenübergang
Die Versendung und Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen und mit größter Sorgfalt. Nur auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Sendung gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden. Die Gefahr auch des zufälligen Untergangs der von uns zu liefernden Ware geht auf den Besteller über, wenn die Ware vertragsgerecht zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Der Käufer hat sofort entdeckbare Mängel unverzüglich nach Empfang, andere Mängel spätestens eine Woche nach Entdeckung mit eingeschriebenem Brief zu beanstanden. Bei Post-, Bahn- oder Spediteurauslieferung ist das Schadensprotokoll sofort aufzunehmen.

5. Zahlungsbedingungen, Rücktritt
Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden sind Zahlungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines der von uns in unserer Rechnung benannten Konten zu leisten. Die Aufrechnung mit der Forderung ist untersagt, es sei denn diese ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Sind mehrere Lieferungen vereinbart, so sind wir im Falle des Zahlungsverzuges nicht verpflichtet, aus diesem oder weiteren Verträgen zu liefern. Vielmehr werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, aus allen bestehenden Kaufverträgen Vorauszahlungen Zug-um-Zug gegen Lieferung der Ware zu verlangen.
Bei Abnahme von Kleinstückzahlen mit einem Nettowarenwert unter 100 Euro berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 15 Euro.
Tritt der Besteller unberechtigt vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt den hierdurch entstandenen Aufwand und Schaden an den Besteller zu verrechnen.

6. Umfassender
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt auch nach Absendung und Lieferung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, diese Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Besteller bereits mit Vertragsabschluss sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche von mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen jene frei.
Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Einzugsermächtigung dann widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns von Kosten und Schäden freizustellen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware, ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

7. Gewährleistung
Wir haften in der Weise, dass wir all diejenigen Teile oder Leistungen nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, die innerhalb von 12 Monaten, vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Das Recht, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt jedoch im Fall vom Zeitpunkt der ersten Rüge an in 6 Monaten. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware durch den Besteller oder Dritte verändert oder instandgesetzt wird. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gegeben sind.

8. Unmöglichkeit
Wird uns die vertraglich zugesagte Lieferung nachträglich unmöglich, ohne dass uns ein Verschulden trifft, so beschränkt sich jeglicher Schadensersatzanspruch auf 10% des Warenwertes. Dauerhafte Lieferstörungen durch höhere Gewalt, Streik o.ä., berechtigen uns auch zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

9. Anzuwendendes Recht
Für alle vertraglichen Beziehungen, insbesondere für Lieferungen in das Ausland, gilt die Anwendung österreichischen Rechts als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbeziehungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine solche einvernehmlich zu ersetzen, welche dem Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtlicher Weise am nächsten kommt. Dabei sind als Auslegungshilfe die Allgemeinen Lieferbedingungen der österreichischen Elektro- und Elektronikindustrie in der letztgültigen Fassung anzuwenden.

10. Gerichtsstand,
Erfüllungsort
Erfüllungsort und der unter Kaufleuten vereinbarte Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen, die wir gegen Kaufleute erheben, die ihren Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, wird ergänzend München, Deutschland, als weiterer Wahl-Gerichtsstand vereinbart.

.